Anzeigepflicht für Bohrungen
Sämtliche Bohrungen müssen gemäß Geologiedatengesetz, spätestens zwei Wochen vor Bohrbeginn, durch die Bohrfirma beim HLNUG angezeigt werden.
Willkommen bei der Bohranzeige Online für Hessen, dem Portal des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zur Anzeige von Bohrungen, die im Bundesland Hessen durchgeführt werden sollen. Die Anwendung soll das Meldeverfahren vereinfachen, nutzerfreundlicher machen und beschleunigen. Bitte beachten Sie bei Fragen die Hinweise auf der Startseite.
Sämtliche Bohrungen müssen gemäß Geologiedatengesetz, spätestens zwei Wochen vor Bohrbeginn, durch die Bohrfirma beim HLNUG angezeigt werden.
Bohrungen außerhalb Hessens müssen beim zuständigen Geologischen Landesdienst angezeigt werden.